Zum Inhalt
Frau liest
© Daniel Waschnig Photography / Westend61
Aufenthalt & Beschäftigung

Aufenthaltstitel für Selbstständige

Sie planen Ihre Einwanderung nach Österreich als Selbständige:r und möchten dauerhaft in Österreich leben und arbeiten? Hier finden Sie weitere Informationen.

Aufenthaltsbewilligung
Selbständige 

Sie sollten diesen Aufenthaltstitel nicht beantragen, wenn Sie planen, dauerhaft in Österreich zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie z.B. planen, Ihren Wohnsitz im Herkunftsstaat aufzugeben, Büro- oder Lagerräume anzumieten, dann sollten Sie keine Aufenthaltsbewilligung für Selbstständige beantragen, sondern eine Rot-Weiß-Rot – KarteRot-Weiß-Rot – Karte (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) für Selbstständige Schlüsselkräfte oder eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen in Betracht ziehen.

Sie sollten eine Aufenthaltsbewilligung nur beantragen, wenn Sie einen temporären Aufenthalt für eine Tätigkeit über sechs Monate in Österreich planen. Wenn Sie für einen Zeitraum unter sechs Monaten tätig werden, reicht ein Visum C (bei einer Tätigkeit bis zu drei Monaten) oder ein Visum D (bei einer Tätigkeit bis zu sechs Monaten) für Erwerbstätige. Die Aufenthaltsbewilligung wird für die Dauer der vertraglichen Verpflichtung erteilt.

Erforderliche Dokumente

Bei der Antragstellung müssen Sie jedenfalls folgende Dokumente vorlegen:

  • AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
  • Reisepass
  • Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Persönliche Dokumente:
    • Strafregisterbescheinigung
  • Krankenversicherung
  • Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensions-, Renten- oder sonstige Versicherungsleistungen, Nachweis über Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe)
  • Gebühr: 218 Euro

Rot-Weiß-Rot – Karte für
Start-Up-Gründer:innen

Rot-Weiß-Rot – Karte für
Selbständige Schlüsselkräfte

Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte ist für Drittstaatsangehörige gedacht, die ein Unternehmen gründen wollen, das für die österreichische Wirtschaft einen großen Mehrwert bzw. Impuls bringen wird oder deren Einstieg in ein bestehendes Unternehmen diesen herausragenden positiven Effekt für die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs hat („gesamtwirtschaftlicher Nutzen“).

Mehr Infos zur Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte  (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

ABA landscape photoshoot
© digitalwerk

Dieser Aufenthaltstitel ist für Drittstaatsangehörige vorgesehen, die

  • sich zur Erfüllung einer bestimmten selbstständigen Tätigkeit
  • für länger als sechs Monate vertraglich verpflichtet haben,
  • keine Niederlassungsabsicht haben und
  • die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen.

Sie sollten diesen Aufenthaltstitel nicht beantragen, wenn Sie planen, dauerhaft in Österreich zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie z.B. planen, Ihren Wohnsitz im Herkunftsstaat aufzugeben, Büro- oder Lagerräume anzumieten, dann sollten Sie keine Aufenthaltsbewilligung für Selbstständige beantragen, sondern eine Rot-Weiß-Rot – KarteRot-Weiß-Rot – Karte (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) für Selbstständige Schlüsselkräfte oder eine Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen in Betracht ziehen.

Sie sollten eine Aufenthaltsbewilligung nur beantragen, wenn Sie einen temporären Aufenthalt für eine Tätigkeit über sechs Monate in Österreich planen. Wenn Sie für einen Zeitraum unter sechs Monaten tätig werden, reicht ein Visum C (bei einer Tätigkeit bis zu drei Monaten) oder ein Visum D (bei einer Tätigkeit bis zu sechs Monaten) für Erwerbstätige. Die Aufenthaltsbewilligung wird für die Dauer der vertraglichen Verpflichtung erteilt.

Dieser Aufenthaltstitel ist für Drittstaatsangehörige vorgesehen, die

  • sich zur Erfüllung einer bestimmten selbstständigen Tätigkeit
  • für länger als sechs Monate vertraglich verpflichtet haben,
  • keine Niederlassungsabsicht haben und
  • die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllen.

Bitte beachten Sie

Es kann sein, dass Sie mehr als 218 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.

Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen richtet sich an Drittstaatsangehörige, deren zukünftiges Unternehmen eine innovative Bereicherung für die österreichische Wirtschaft sein muss.

Unter anderem muss dafür ein Investitionstransfer von mindestens € 30.000, davon mindestens die Hälfte in Eigenkapital, nachgewiesen werden. Um sich als Start-Up Gründer:in für die Rot-Weiß-Rot – Karte zu qualifizieren, müssen im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Punktesystemsgesetzlich festgelegten Punktesystems (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) genügend Punkte erreicht werden.

Es gibt Kategorien, in denen Sie Punkte sammeln können:

  • Allgemein

    Sie müssen mindestens 50 Punkte erreichen.

    Jede Kategorie hat Maximalpunkte, die Sie nicht überschreiten können Wenn Sie beispielsweise mehr als fünf Jahre relevante Berufserfahrung haben, erhalten Sie trotzdem nicht mehr als 10 Punkte für Ihre Berufserfahrung.

    Sie müssen nicht in jeder Kategorie Punkte sammeln. Es reicht, wenn Sie insgesamt 50 Punkte erreichen.

  • Berufserfahrung

    Es werden auch halbe Jahre an Berufserfahrung gezählt. Nachweise der Berufserfahrung müssen mindestens das Startdatum, Enddatum und eine Positionsbeschreibung enthalten.

  • Deutschkenntnisse

    Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Deutschzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: ÖSD, Goethe-Institut, Telc GmbH, ÖIF.

  • Englischkenntnisse

    Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Englischzertifikate werden von folgenden Institutionen akzeptiert: CambridgeCambridge (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet), TELC, IELTS, TOEIC, TOEFL.

  • Französisch-, Spanisch- oder Bosnisch-Kroatisch-Serbischkenntnisse

    Sprachzertifikate dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, wenn Sie den Antrag auf die Rot-Weiß-Rot – Karte stellen. Auch Zertifikate über Kenntnisse dieser Sprachen sind von anerkannten Institutionen vorzulegen bzw. ggf. mittels Ausbildungsnachweisen zu belegen. Muttersprachliche Kenntnisse werden ebenfalls berücksichtigt. 

  • Alter

    Es gilt das Alter, das Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung haben.

Kriterien

Punkte

Qualifikation

max. Punkte: 30

Abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit

20

Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer

20

Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich

30

Berufserfahrung

max. Punkte: 10

Berufserfahrung (pro Halbjahr)

1

Sprachkenntnisse

max. Punkte: 15

Deutschkenntnisse (A 2)

5

Deutschkenntnisse (B 1 oder B 2)

10

Englischkenntnisse (B 2)

10

Deutschkenntnisse (C 1)

15

Französischkenntnisse (B 1)

5

Spanischkenntnisse (B 1)

5

Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1)

5

Zusatzpunkte

max. Punkte: 30

Zusätzliches Kapital in der Höhe von mind. € 50.000

10

Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich

10

Alter bis 35 Jahre

10

Summe der maximal anrechenbaren Punkte:

85

erforderliche Mindestpunkteanzahl:

50

Voraussetzungen

Damit Sie eine Aufenthaltsbewilligung für Selbstständige erhalten können, müssen Sie unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. 01

    Eine selbstständige Tätigkeit kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie nicht in ein Unternehmen eingebunden ist. Sie müssen auf eigene Gefahr, insbesondere hinsichtlich des finanziellen, unternehmerischen Risikos handeln. Charakteristisch ist auch die Nutzung eigener Betriebsmittel (also Arbeitsgeräte) und die Möglichkeit, für mehr als einen Auftraggeber tätig zu sein.

    Auch wenn Sie z.B. als Gesellschafterin/Gesellschafter und Geschäftsführerin/Geschäftsführer einer GmbH wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss auf die Entscheidungen der GmbH nehmen, liegt eine selbstständige Tätigkeit vor. Wenn Sie aushilfsweise – neben der Geschäftsführertätigkeit – andere Tätigkeiten ausüben, kann trotzdem eine selbstständige Tätigkeit vorliegen. 

    Eine unselbstständige Tätigkeit kann hingegen z.B. vorliegen, wenn ein Gesellschafter einer GmbH Arbeitsleistungen für die GmbH erbringt, die typischerweise in einem Arbeitsverhältnis erbracht werden, wobei dies bloße Geschäftsführungstätigkeiten nicht umfasst. 

    Ob eine echte selbstständige Tätigkeit vorliegt, wird nicht nach der äußerlichen Erscheinungsform, sondern nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt beurteilt. Das bedeutet, dass es darauf ankommt, welche Tätigkeiten in welcher Form tatsächlich erbracht werden und nicht darauf, was z.B. im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde.

  1. 02

    Es muss bereits ein verbindlicher Vertrag vorliegen. Der Vertrag muss auf die Erbringung einer genau definierten Leistung abzielen, die auf einen Zeitraum von sechs Monaten oder mehr ausgerichtet ist. Dies wird in den meisten Fällen ein Werkvertrag sein – das ist aber nicht rechtlich zwingend. Es ist irrelevant, ob der Vertrag eine Kündigungsmöglichkeit nach einem Zeitraum vorsieht, der weniger als sechs Monate ist.

Erforderliche Dokumente

Bei der Antragstellung müssen Sie jedenfalls folgende Dokumente vorlegen:

  • AntragsformularAntragsformular (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
  • Reisepass
  • Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
  • Persönliche Dokumente:
    • Strafregisterbescheinigung
  • Krankenversicherung
  • Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt (z.B. Lohnzettel, Lohnbestätigungen, Dienstverträge, Bestätigungen über Pensions-, Renten- oder sonstige Versicherungsleistungen, Nachweis über Investitionskapital oder eigenes Vermögen in ausreichender Höhe)
  • Gebühr: 218 Euro

Bitte beachten Sie

Es kann sein, dass Sie mehr als 218 Euro Gebühr zahlen müssen, wenn Sie zusätzliche persönliche Dokumente vorzeigen müssen oder ein Visum D benötigen.

Ihnen stehen grundsätzlich zwei Aufenthaltstitel zur Verfügung: die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte oder die Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-Up-Gründer:innen. Sie möchten zwar länger als 6 Monate in Österreich selbstständig arbeiten, aber nicht dauerhaft in Österreich bleiben? Dann können Sie unter bestimmten Umständen eine Aufenthaltsbewilligung Selbständige erhalten. Selbstständig ist eine Person in der Regel, wenn sie maßgebliche Anteile an dem Unternehmen hat und unternehmensstrategische Entscheidungen trifft.

Wenn Sie vorerst unselbstständig tätig sein wollen und erst in Zukunft den Schritt in die Selbständige überlegen, ist das auch eine attraktive Option. Sie können nämlich, wenn Sie im Besitz einer Rot-Weiß-Rot – KarteRot-Weiß-Rot – Karte (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) sind, nach 2 Jahren in der Regel auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte PlusRot-Weiß-Rot – Karte Plus (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet) umsteigen. Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ermöglicht Ihnen dann auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.

Zudem ist es Inhaber:innen einer in Österreich gültigen Blauen Karte EU oder Rot-Weiß-Rot Karte erlaubt, neben ihrer unselbständigen Tätigkeit zusätzlich, jedoch im untergeordneten Ausmaß, einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen.

Rot-Weiß-Rot – Karte für
Selbständige Schlüsselkräfte

Die Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte ist für Drittstaatsangehörige gedacht, die ein Unternehmen gründen wollen, das für die österreichische Wirtschaft einen großen Mehrwert bzw. Impuls bringen wird oder deren Einstieg in ein bestehendes Unternehmen diesen herausragenden positiven Effekt für die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs hat („gesamtwirtschaftlicher Nutzen“).

Mehr Infos zur Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte Rot-Weiß-Rot – Karte für Selbständige Schlüsselkräfte  (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)

ABA landscape photoshoot
© digitalwerk
Zur Hauptnavigation