
Rechtliche Voraussetzungen für das Arbeiten in Österreich
Wer in Österreich arbeiten möchte, benötigt den passenden Aufenthaltstitel oder eine entsprechende Arbeitserlaubnis. Je nach Herkunftsland, Qualifikation und Jobangebot gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, in Österreich zu leben und zu arbeiten – etwa über die Rot-Weiß-Rot – Karte oder bestimmte Visa für internationale Fachkräfte.
Das erwartet dich:
- Welche Aufenthaltstitel für dich infrage kommen
- Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Österreich
- Informationen zur Rot-Weiß-Rot – Karte und weiteren Optionen
Aufenthalt & Beschäftigung in Österreich
Die Rot-Weiß-Rot – Karte
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist der zentrale Zugang für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die in Österreich leben und arbeiten möchten.
Sie richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen – von besonders hochqualifizierten Personen über Fachkräfte in bestimmten Mangelberufen bis hin zu Studienabsolvent:innen österreichischer Hochschulen. Für diese Kategorien sind ein konkretes Jobangebot sowie die Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen erforderlich.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist in der Regel bis zu zwei Jahre gültig und an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist anschließend ein Wechsel auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang möglich.
Was sie ermöglicht:
Leben und arbeiten in Österreich
Langfristige Aufnahme einer Beschäftigung in Österreich
Einwanderung mit Familienangehörigen
Verlängerung auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang
Voraussetzungen & Bewertung
Ob eine Rot-Weiß-Rot – Karte erteilt werden kann, hängt von der jeweiligen Kategorie und den dort festgelegten Voraussetzungen ab.
Berücksichtigt werden vor allem:
Qualifikationen
Berufserfahrung
Sprachkenntnisse (Deutschkenntnisse nicht zwingend erforderlich)
Alter
In fast allen Kategorien erfolgt die Entscheidung auf Basis eines transparenten Punktesystems, bei dem eine Mindestpunktezahl erreicht werden muss.
Familie & Perspektive
Die Rot-Weiß-Rot – Karte ist auf einen längerfristigen Aufenthalt in Österreich ausgerichtet.
Familienangehörige (Ehefrau/Ehemann, eingetragene Partnerin:innen, Kinder) können eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus beantragen
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ermöglicht freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Fachkräfte können ihre Rot-Weiß-Rot – Karte unter gewissen Voraussetzungen auf die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus verlängern
Die wichtigsten Kategorien der Rot-Weiß-Rot – Karte
In fast allen Kategorien erfolgt die Entscheidung auf Basis eines transparenten Punktesystems, bei dem eine Mindestpunktezahl erreicht werden muss.
Für Fachkräfte mit Jobangebot und passender Ausbildung in einem Mangelberuf. In dieser Kategorie findet keine Arbeitsmarktprüfung statt. Die Zulassung erfolgt über ein Punktesystem:
| Zulassungskriterien | Punkte |
| Qualifikation | max. Punkte: 30 |
| abgeschlossene Berufsausbildung im Mangelberuf | 30 |
| Ausbildungsadäquate Berufserfahrung | max. Punkte: 20 |
| Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
| Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr) | 2 |
| Sprachkenntnisse | max. Punkte: 25 |
| Deutschkenntnisse (A 1) Deutschkenntnisse (A 2) Deutschkenntnisse (B 1) | 5 10 15 |
| Englischkenntnisse (A 2) Englischkenntnisse (B 1) | 5 10 |
| Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Alter | max. Punkte: 15 |
| bis 30 Jahre | 15 |
| bis 40 Jahre | 10 |
| bis 50 Jahre | 5 |
| Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
| Zusatzpunkte für Unternehmenssprache Englisch | 5 |
| erforderliche Mindestpunkteanzahl | 55 |
Für qualifizierte Personen mit Jobangebot außerhalb der Mangelberufe oder mit einschlägiger Berufserfahrung. Hier gilt 2026 ein Mindestgehalt von 3.465 Euro brutto pro Monat. Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem (siehe Grafik) sowie eine Arbeitsmarktprüfung.
| Zulassungskriterien | Punkte |
| Qualifikation | max. Punkte: 30 |
| abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Beschäftigung | 20 |
| allgemeine Universitätsreife | 25 |
| Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit dreijähriger Mindestdauer | 30 |
| Berufserfahrung | max. Punkte: 20 |
| Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
| Berufserfahrung in Österreich (pro Halbjahr) | 2 |
| Sprachkenntnisse | max. Punkte: 25 |
| Deutschkenntnisse (A 1) Deutschkenntnisse (A 2) Deutschkenntnisse (B 1) | 5 10 15 |
| Englischkenntnisse (A 2) Englischkenntnisse (B 1) | 5 10 |
| Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Alter | max. Punkte: 15 |
| bis 30 Jahre | 15 |
| bis 40 Jahre | 10 |
| Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 90 |
| Zusatzpunkte für Unternehmenssprache Englisch | 5 |
| Zusatzpunkte für Profisportler:innen und Profisporttrainer:innen | 20 |
| erforderliche Mindestpunkteanzahl | 55 |
Für Personen mit besonderen Qualifikationen und Fähigkeiten. In dieser Kategorie gibt es auch die Möglichkeit, ohne konkretes Jobangebot einzureisen. Das Jobseeker-Visum erlaubt die Suche nach einer Arbeitsstelle für bis zu 6 Monate. Die Auswahl erfolgt über ein Punktesystem (siehe Grafik) und keine Arbeitsmarktprüfung.
| Kriterien | Punkte |
| Besondere Qualifikationen bzw. Fähigkeiten | max. Punkte: 40 |
| Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit vierjähriger Mindestdauer | 20 |
| – im Fachgebiet Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften oder Technik (MINT-Fächer) | 30 |
| – mit Habilitation oder gleichwertiger Qualifikation (z. B. PhD) | 40 |
| Letztjähriges Bruttojahresgehalt in einer Führungsposition eines börsennotierten Unternehmens oder eines Unternehmens, für dessen Aktivitäten bzw. Geschäftsfeld eine positive Stellungnahme der zuständigen Außenhandelsstelle vorliegt: | |
| 50 000 bis 60 000 Euro | 20 |
| 60 000 bis 70 000 Euro | 25 |
| über 70 000 Euro | 30 |
Forschungs- oder Innovationstätigkeit (Patentanmeldungen, Publikationen) | 20 |
| Auszeichnungen (anerkannte Preisträgerschaft) | 20 |
| Berufserfahrung (ausbildungsadäquat oder in Führungsposition) | max. Punkte: 20 |
| Berufserfahrung (pro Halbjahr) | 1 |
| sechsmonatige Berufserfahrung in Österreich | 10 |
| Sprachkenntnisse | max. Punkte: 10 |
Deutsch- oder Englischkenntnisse (A 1) oder (A 2) | 5 10 |
| Französischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Spanischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Bosnisch-, Kroatisch- oder Serbischkenntnisse (B 1) | 5 |
| Alter | max. Punkte: 20 |
| bis 35 Jahre | 20 |
| bis 40 Jahre | 15 |
| bis 45 Jahre | 10 |
| Studium in Österreich | max. Punkte: 10 |
| zweiter Studienabschnitt bzw. Hälfte der vorgeschriebenen ECTS-Anrechnungspunkte | 5 |
gesamtes Diplom- oder Bachelor- und Masterstudium | 10 |
| Summe der maximal anrechenbaren Punkte | 100 |
| erforderliche Mindestpunkteanzahl | 70 |
Für Absolvent:innen einer österreichischen Universität oder Fachhochschule mit Jobangebot auf akademischem Niveau. Hier gibt es kein Punktesystem und keine Arbeitsmarktprüfung.
Für Personen, die bereits zwei Jahre als registrierte Stammsaisoniers beschäftigt waren und Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen. Diese Kategorie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Umstieg in einen langfristigen Aufenthaltstitel.
Die Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU richtet sich an hochqualifizierte Drittstaatsangehörige, die in Österreich eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen möchten. Sie ermöglicht einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich .
Voraussetzung sind insbesondere ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit gesetzlich festgelegtem Mindestgehalt, eine entsprechende Hochschulqualifikation oder eine qualifizierte Tätigkeit im IT-Bereich. Die Blaue Karte EU ist in der Regel bis zu zwei Jahre gültig.
Was sie ermöglicht:
Aufenthalt und qualifizierte Beschäftigung in Österreich
Gültigkeit von bis zu 2 Jahren
Familiennachzug
Erleichterte Mobilität innerhalb der EU
Perspektive auf längerfristigen Aufenthalt
Die Erteilung der Blauen Karte EU setzt insbesondere voraus:
Abgeschlossenes dreijähriges Hochschulstudium oder – bei IT-Fachkräften – mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die mit einem Hochschulabschluss vergleichbar ist
Verbindliches Arbeitsplatzangebot
Mindestgehalt von 55.678 Euro brutto gemäß gesetzlichen Vorgaben
Sonstige Schlüsselkräfte
Die Blaue Karte EU ist auf eine qualifizierte und längerfristige Beschäftigung ausgerichtet.
Familienangehörige können nachziehen und haben freien Arbeitsmarktzugang
Erleichterte Mobilität innerhalb der Europäischen Union
Möglichkeit weiterführender Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus ist ein Aufenthalts- und Beschäftigungstitel für Drittstaatsangehörige, die bereits über einen Aufenthaltstitel in Österreich verfügen oder im Rahmen des Familiennachzugs nach Österreich kommen.
Im Unterschied zur Rot-Weiß-Rot – Karte ist sie nicht an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden und ermöglicht einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Die Karte wird in der Regel für drei Jahre erteilt und eröffnet eine langfristige Perspektive für Leben und Arbeiten in Österreich.
Was sie ermöglicht:
Aufenthalt in Österreich
Freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Beschäftigung ohne Arbeitgeberbindung
Gültigkeit bis zu 3 Jahre
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus kann insbesondere beantragt werden:
Als Verlängerung einer Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blauen Karte EU
Nach mindestens 21 Monaten qualifizierter Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate
Von Familienangehörigen von Inhaber:innen bestimmter Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs
Die konkreten Anforderungen hängen vom jeweiligen Aufenthaltstitel und der individuellen Ausgangssituation ab.
Die Rot-Weiß-Rot – Karte Plus eröffnet erweiterte Möglichkeiten im österreichischen Arbeitsmarkt.
Freier Zugang zum Arbeitsmarkt
Beschäftigung ohne Arbeitgeberbindung
Grundlage für einen längerfristigen Aufenthalt in Österreich
Daueraufenthalt EU
Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ richtet sich an internationale Fachkräfte und Drittstaatsangehörige, die bereits seit mehreren Jahren in Österreich leben und langfristig bleiben möchten. Er ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Österreich, freien Zugang zum Arbeitsmarkt sowie mehr berufliche Flexibilität – etwa durch einen freien Wechsel des Arbeitgebers oder die Möglichkeit selbständiger und unselbständiger Tätigkeit.
Was er ermöglicht:
Unbefristeten Aufenthalt in Österreich
Freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Beschäftigung ohne Arbeitgeberbindung
Für den Aufenthaltstitels Daueraufenthalt EU sind insbesondere erforderlich:
Mindestens fünf Jahre Aufenthalt in Österreich
Insbesondere Deutschkenntnisse auf Niveau B1
Gesicherter Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz
Die konkrete Beurteilung erfolgt auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte & Start-up-Gründer:innen
Die Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Österreich ein Unternehmen gründen oder eine selbständige Tätigkeit mit gesamtwirtschaftlichem Nutzen ausüben möchten.
Für innovative Geschäftsideen gibt es außerdem die Rot-Weiß-Rot – Karte für Start-up-Gründer:innen.
Die Aufenthaltstitel ermöglichen eine selbständige Tätigkeit in Österreich und werden in der Regel für 24 Monate erteilt.
Was sie ermöglicht:
Selbständige Tätigkeit in Österreich
Möglichkeit der Verlängerung bei Fortbestehen der Voraussetzungen
Für die Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte muss die geplante unternehmerische Tätigkeit einen wirtschaftlichen Mehrwert für Österreich schaffen.
Dazu zählen beispielsweise:
Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
Investitionen in Österreich von mindestens 100.000 Euro
Innovation oder technologische Entwicklung
Bedeutung für eine Region oder Branche
Für Start-up-Gründer:innen gelten andere Anforderungen. Die Auswahl erfolgt über ein eigenes Punktesystem und berücksichtigt unter anderem die Geschäftsidee, Qualifikation und Beteiligung am Unternehmen. Hier wird ein Investitionskapital von mindestens EUR 30.000 verlangt.
Die konkrete Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch die zuständigen Behörden.
Die Aufenthaltstitel ermöglichen eine langfristige unternehmerische Perspektive in Österreich.
Aufbau eines Unternehmens in Österreich
Möglichkeit weiterer Aufenthaltstitel bei Fortbestehen der Voraussetzungen
Langfristige Niederlassungsperspektive
Niederlasungsbewilligung - Forscher:innen
Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Österreich eine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben möchten. Voraussetzung ist eine Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten Forschungseinrichtung. Der Aufenthaltstitel ist an die Forschungseinrichtung gebunden und kann bei Fortsetzung der wissenschaftlichen Tätigkeit verlängert werden.
Was er ermöglicht:
Aufenthalt in Österreich für wissenschaftliche Forschung
Tätigkeit im Rahmen einer Forschungseinrichtung
Befristete Gültigkeit
Verlängerung auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang
Für die Erteilung sind insbesondere erforderlich:
Aufnahmevereinbarung mit einer zertifizierten Forschungseinrichtung
PhD- oder Doktoratsabschluss oder einen Master
Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
Sonstige Schlüsselkräfte
Verlängerung auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang
Grundlage für eine weitere wissenschaftliche Karriere in Österreich
Aufenthaltsbewilligung für Studierende
Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Österreich studieren möchten. Voraussetzung ist die Zulassung zu einer Universität, Fachhochschule oder anderen Bildungseinrichtung. Der Aufenthaltstitel ist an ein konkretes Studium gebunden und kann während des Studiums verlängert werden.
Was er ermöglicht:
Aufenthalt in Österreich für ein Studium
Studium an Universitäten oder Fachhochschulen
Beschäftigungsmöglichkeiten während des Studiums unter bestimmten Voraussetzungen
Möglichkeit der Verlängerung während des Studiums
Für die Erteilung sind insbesondere erforderlich:
Zulassung zu einer Hochschule oder Bildungseinrichtung
Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
Sonstige Schlüsselkräfte
Verlängerung während des Studiums möglich
Wechsel in andere Aufenthaltstitel nach Abschluss möglich
Grundlage für einen späteren Berufseinstieg in Österreich
Niederlassungsbewilligung - Künstler:innen
Dieser Aufenthaltstitel richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Österreich künstlerisch tätig sein möchten. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis der künstlerischen Tätigkeit oder ein konkretes Engagement. Der Aufenthaltstitel ist an die jeweilige Tätigkeit gebunden und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
Was er ermöglicht:
Aufenthalt in Österreich für künstlerische Tätigkeiten
Ausübung der genehmigten Tätigkeit
Befristete Gültigkeit
Möglichkeit der Verlängerung
Für die Erteilung sind insbesondere erforderlich:
Nachweis der künstlerischen Tätigkeit oder eines Engagements
Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung oder ein Wechsel in andere Aufenthaltstitel möglich.
EU-Bürger:innen
Staatsangehörige der Europäischen Union sowie des EWR und der Schweiz genießen in Österreich das Recht auf Freizügigkeit. Für die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ist grundsätzlich kein Aufenthaltstitel erforderlich. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten bestehen jedoch bestimmte Melde- und Nachweispflichten.
Was das bedeutet:
Kein Aufenthaltstitel für Beschäftigung oder Niederlassung erforderlich
Freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
Aufenthalt auf Grundlage des Unionsrechts
Meldepflicht bei längerem Aufenthalt
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist eine Anmeldebescheinigung erforderlich.
Nachweis eines Aufenthaltsrechts (z. B. Beschäftigung, Selbständigkeit, ausreichende Existenzmittel)
Meldung bei der zuständigen Behörde
Die konkreten Anforderungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sonstige Schlüsselkräfte
Nach einem mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt kann ein Daueraufenthaltsrecht erworben werden.
Dauerhafte Niederlassung bei Erfüllung der Voraussetzungen
Erhöhte rechtliche Stabilität
Temporärer Aufenthalt
Temporäre Aufenthaltsmöglichkeiten richten sich an Drittstaatsangehörige, die sich für einen vorübergehenden und klar definierten Zweck in Österreich aufhalten möchten. Dazu zählen beispielsweise saisonale Beschäftigungen, Entsendungen, Au-pair-Aufenthalte oder kurzfristige Ausbildungsprogramme. Die Aufenthaltstitel sind befristet und an den jeweiligen Aufenthaltszweck gebunden.
Was er ermöglicht:
Befristeten Aufenthalt in Österreich
Aufenthalt zu einem bestimmten Zweck
Gültigkeit entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltszweck
Temporäre Aufenthaltstitel kommen insbesondere infrage für:
Saisonarbeitskräfte
Entsendungen
Au-pair-Aufenthalte
Ausbildungsprogramme
Die jeweils geltenden Voraussetzungen hängen vom konkreten Aufenthaltszweck ab.
Für die Erteilung sind insbesondere erforderlich:
Nachweis des konkreten Aufenthaltszwecks
Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
Sicherstellung des Lebensunterhalts
Die konkrete Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Eine Verlängerung ist nur unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Kontakt
Jeder Fall ist unterschiedlich. Für eine konkrete Einschätzung und klare Handlungsempfehlungen unterstützen wir Sie gerne persönlich.
Aufenthalt & Niederlassung in Österreich
Aufenthaltsrecht im Überblick
Wer länger als 6 Monate in Österreich leben oder arbeiten möchte, benötigt einen passenden Aufenthaltstitel. Welcher Titel infrage kommt, hängt vom Zweck des Aufenthalts ab – etwa Beschäftigung, Selbständigkeit, Studium oder Familienzusammenführung. Das österreichische Aufenthaltsrecht unterscheidet dabei zwischen befristeten Aufenthaltsbewilligungen und Aufenthaltstiteln mit langfristiger Perspektive.
Wesentliche Orientierungspunkte:
Aufenthaltstitel sind in der Regel zweckgebunden
Je nach Titel besteht Arbeitgeberbindung oder freier Arbeitsmarktzugang
Befristete Titel können unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden
Bei längerem rechtmäßigem Aufenthalt ist ein Daueraufenthalt möglich
Du möchtest die einzelnen Aufenthaltstitel, Voraussetzungen und Unterschiede im Detail verstehen? In der Detailseite findest du weiterführende Informationen und rechtliche Hintergründe.
Allgemeine Voraussetzungen
Unabhängig vom gewählten Aufenthaltstitel gelten bestimmte gesetzliche Grundvoraussetzungen. Diese müssen grundsätzlich von allen Drittstaatsangehörigen erfüllt werden, die sich längerfristig in Österreich aufhalten möchten. Sie bilden die Grundlage für die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels.
Typische Voraussetzungen sind:
Gesicherter Lebensunterhalt
Krankenversicherungsschutz
Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft
Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
Die konkreten Anforderungen können je nach Aufenthaltstitel variieren. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind und welche Besonderheiten für einzelne Aufenthaltstitel gelten, erfährst du auf der Detailseite.
Verlängerung von Aufenthaltstiteln
Befristete Aufenthaltstitel gelten nur für einen bestimmten Zeitraum. Soll der Aufenthalt in Österreich fortgesetzt werden, ist eine rechtzeitige Verlängerung erforderlich.
Dabei ist insbesondere zu beachten:
Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Titels
Erfüllung der allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen
Möglichkeit eines Wechsels zu einem anderen Aufenthaltstitel
Eine rechtzeitige Antragstellung sichert den rechtmäßigen Aufenthalt. Die Detailseite zeigt, welche Fristen gelten, welche Unterlagen benötigt werden und worauf bei einer Verlängerung besonders zu achten ist.
Familienzusammenführung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Drittstaatsangehörige ihre engsten Familienangehörigen nach Österreich nachholen. Die Familienzusammenführung betrifft insbesondere Ehepartner:innen, eingetragene Partner:innen und minderjährige Kinder und setzt die Erfüllung aufenthaltsrechtlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen voraus.
Grundsätzliche Anforderungen:
Gesicherter Lebensunterhalt
Krankenversicherungsschutz
Rechtsanspruch auf Unterkunft
Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Aufenthaltstitels
Die konkreten Voraussetzungen hängen vom bestehenden Aufenthaltstitel ab. Welche Voraussetzungen Familienangehörige erfüllen müssen und welche Regelungen für unterschiedliche Aufenthaltstitel gelten, erfährst du auf der Detailseite.
Muss ich meine Ausbildung in Österreich anerkennen lassen?
Du möchtest in Österreich arbeiten und hast deine Ausbildung oder dein Studium im Ausland abgeschlossen? Dann kann es sein, dass du deine Qualifikation anerkennen lassen musst (Nostrifizierung). Das betrifft allerdings nur sogenannte reglementierte Berufe – also Berufe, für die in Österreich bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gelten. Dazu zählen beispielsweise Ärzt:innen, Pflegefachkräfte, Rechtsanwält:innen oder Architekt:innen.
Dieser Schritt muss in der Regel vor der Beantragung eines kombinierten Aufenthalts- und Arbeitstitels (z. B. Rot-Weiß-Rot – Karte oder Blaue Karte EU) abgeschlossen werden. Mit diesem Quick Check erfährst du, ob eine Anerkennung überhaupt erforderlich ist und an welche Stelle du dich dafür wenden kannst. Das ist abhängig vom jeweiligen Beruf.
Die folgenden Beispiele zeigen typische reglementierte Berufe und die dafür zuständigen Anlaufstellen.
Wenn du dein Studium im Ausland abgeschlossen hast, musst du deine Qualifikation anerkennen lassen, bevor du in Österreich als Ärzt:in arbeiten kannst.
Zuständig ist die Österreichische Ärztekammer.
Wenn du deine Ausbildung im Ausland abgeschlossen hast, müssen deine Ausbildungsnachweise in Österreich anerkannt werden, bevor du in einem Pflegeberuf arbeiten kannst. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren sowie zu den zuständigen Stellen findest du in unserem Blogbeitrag:
Wenn du dein Studium im Ausland abgeschlossen hast und in Österreich als Rechtsanwält:in arbeiten möchtest, ist eine Anerkennung deiner Qualifikation erforderlich.
Die Rechtsanwaltskammer ist deine zentrale Anlaufstelle für erste Informationen zum weiteren Vorgehen.
Wenn du dein Studium im Ausland abgeschlossen hast, musst du deine Qualifikation anerkennen lassen, bevor du in Österreich als Architekt:in arbeiten kannst. Zuständig ist die Kammer der Ziviltechniker:innen.
Wenn du dir unsicher bist, ob dein Beruf in Österreich reglementiert ist, findest du erste Orientierung zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen auf: berufsanerkennung.atberufsanerkennung.at (wird in einer neuen Registerkarte geöffnet)
Wenn dir bereits ein konkretes Jobangebot vorliegt, kannst du dich außerdem an WORK in AUSTRIA wenden.
Nicht alle Berufe in Österreich sind reglementiert. Ob du deine Ausbildung anerkennen lassen musst (Nostrifizierung), hängt von deinem Beruf ab.
Für viele reglementierte Berufe sind außerdem Deutschkenntnisse erforderlich. Das genaue Sprachniveau hängt vom jeweiligen Beruf und der zuständigen Institution ab.
Weiterführende Informationen:


